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   BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11   

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BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11 (https://dejure.org/2012,17620)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.2012 - 20 F 5.11 (https://dejure.org/2012,17620)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 2012 - 20 F 5.11 (https://dejure.org/2012,17620)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11

    In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Prozesserklärung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11
    Soweit der Beigeladene im Parallelverfahren - BVerwG 20 F 7.11 - vorträgt, er habe jeden Leitsatz einer Bewertung unterzogen und jede Aussage nach Überprüfung, ob sie einen Ausschlussgrund trage, entsprechend farblich markiert, so dass sich verlässlich klären lasse, ob ein Geheimhaltungsgrund vorliege, und dem Senat anbietet, ihm diese konkrete Zuordnung auch zur Verfügung zu stellen, verkennt er nicht nur die Besonderheit einer Sperrerklärung i.S.d. § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO, sondern auch die Reichweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör.

    Der Beigeladene konnte sich daher im Parallelverfahren - BVerwG 20 F 7.11 - nicht darauf beschränken, nur dem Senat die offensichtlich behördenintern geleistete, aber im gerichtlichen Verfahren nicht vorgelegte konkrete Zuordnung der Geheimhaltungsgründe anzubieten.

  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 21.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; Vertraulichkeitspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11
    Soweit der Beigeladene Nachteile für das Wohl des Bundes darin sieht, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben des Bundesamtes gefährdet wäre, wenn die Leitsätze bekannt würden und aufgrund ihrer Kenntnis die Entscheidungen des Bundesamtes manipuliert werden könnten (vgl. hierzu auch Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 21.08 - Buchholz 400 IFG Nr. 2 Rn. 30), gilt im Ergebnis nichts anderes.
  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11
    Erst dann ist eine effektive gerichtliche Überprüfung durch den Fachsenat möglich (Beschlüsse vom 8. März 2010 - BVerwG 20 F 11.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 56, vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 63 Rn. 9, vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58 Rn. 15 und vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 20 F 24.10 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11
    Erst auf dieser Grundlage ist das Gericht der Hauptsache überhaupt in der Lage, zu erkennen, ob es in tatsächlicher Hinsicht über hinreichende Angaben verfügt, und daher in Anlegung seines Rechtsmaßstabs den Einzelfall - ohne Vorlage der Akten - entscheiden kann (Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 59 Rn. 11).
  • BVerwG, 06.04.2011 - 20 F 20.10

    Offenlegung der Dokumente der Informationsstelle "So genannte Jugendsekten und

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11
    Erst dann ist eine effektive gerichtliche Überprüfung durch den Fachsenat möglich (Beschlüsse vom 8. März 2010 - BVerwG 20 F 11.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 56, vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 63 Rn. 9, vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58 Rn. 15 und vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 20 F 24.10 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11
    Erst dann ist eine effektive gerichtliche Überprüfung durch den Fachsenat möglich (Beschlüsse vom 8. März 2010 - BVerwG 20 F 11.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 56, vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 63 Rn. 9, vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58 Rn. 15 und vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 20 F 24.10 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11
    Einer eigenständigen Kostenentscheidung bedarf es im Verfahren vor dem Fachsenat nach § 99 Abs. 2 VwGO nicht (vgl. dazu Beschluss vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 20 F 15.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 62 Rn. 11).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08

    Anspruch auf Einsichtnahme in Akten nach den Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11
    Hat das Gericht der Hauptsache - wie hier - die Entscheidungserheblichkeit in einem Beschluss geprüft und bejaht, ist der Fachsenat grundsätzlich an dessen Rechtsauffassung gebunden (stRspr vgl. nur Beschluss vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 3.08 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03

    "in-camera"-Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11
    Eine Erklärung, die unter den Vorbehalt gestellt wäre, dass sie nur dem Fachsenat zur Verfügung gestellt werde, wäre unverwertbar und müsste der Behörde zurückgegeben werden (Beschluss vom 17. November 2003 - BVerwG 20 F 16.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 05.10.2011 - 20 F 24.10

    Zur Verschwiegenheitspflicht im Gesetz über das Kreditwesen

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11
    Erst dann ist eine effektive gerichtliche Überprüfung durch den Fachsenat möglich (Beschlüsse vom 8. März 2010 - BVerwG 20 F 11.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 56, vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 63 Rn. 9, vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58 Rn. 15 und vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 20 F 24.10 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08

    Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

  • VG Ansbach, 22.01.2008 - AN 4 K 07.00903

    Zugang zu den so genannten Herkunftsländer-Leitsätzen des Bundesamtes für

  • BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 44.07

    Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99

  • BVerwG, 13.04.2011 - 20 F 25.10

    Pflicht des Hauptsachegerichts zur Verlautbarung seiner Rechtsauffassung

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2015 - 14 PS 1/15

    Dokumentation; Ergänzung; Geheimhaltungsgründe; in camera Verfahren;

    Die Beteiligten können unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs zudem auch im Zwischenverfahren beanspruchen, sich zu jeder dem Fachsenat zur Entscheidung unterbreiteten schriftlichen Stellungnahme anderer Beteiligter zu äußern (BVerwG, Beschl. v. 18.4.2012, a.a.O., S. 1489).

    Denn im Zwischenverfahren verbieten sich Ergänzungen der Sperrerklärung, die sich nicht lediglich auf Klarstellungen beschränken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.4.2012 - BVerwG 20 F 5.11 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 08.05.2013 - 20 F 14.12

    Anspruch eines Anwalts auf Informationszugang bzgl. der sog.

    Auf den Antrag der Klägerin hat der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts festgestellt, dass die Verweigerung der Aktenvorlage durch den Beigeladenen rechtswidrig war (Beschluss vom 18. April 2012 - BVerwG 20 F 5.11 -).
  • BVerwG, 12.04.2012 - 20 F 2.11

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen aufgrund von § 9 Abs. 1 KredWG

    Denn auf diesen Weigerungsgrund hat sich der Beigeladene zu 2 in seiner Sperrerklärung nicht berufen; eine Auswechslung der Begründung kommt jedenfalls wegen der zu treffenden Ermessensentscheidung nicht in Betracht (Beschluss vom 18. April 2012 - BVerwG 20 F 5.11 - ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2018 - 95 A 1.14

    In-Camera-Verfahren bezüglich Einsicht in Sonderprüfberichte der Innenrevision

    Der Fachsenat hat davon abgesehen, die Beklagte zu einer entsprechenden Ergänzung der Sperrerklärungen aufzufordern, da dies über eine im Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO allenfalls mögliche Klarstellung (vgl. zu dieser Beschränkung BVerwG, Beschluss vom 18. April 2012 - 20 F 5.11 - juris Rn. 12) hinausreichte.
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